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14.10.2020

Kleine Erleichterungen und viele Präzisierungen bei Gottesdiensten: Wieder mehr Aufgaben für Ministrantinnen und Ministranten

Mund-Nasen-Masken bleiben fester Bestandteil der Regelungen rund um Corona, das „Gotteslob“ darf jedoch wieder ausgelegt werden. pde-Foto: Geraldo Hoffmann.

Eichstätt. (pde) – In zahlreichen Detailmaßnahmen hat das Bistum Eichstätt seine Regelungen zur Coronapandemie angepasst. So sind jetzt unter Einhaltung von Auflagen das Auslegen von Gebet- und Gesangbüchern, der Ministrantendienst in erweitertem Umfang, sowie die Mundkommunion wieder möglich.

Außerdem enthält das entsprechende Schreiben an die Pfarrgemeinden des Bistums Eichstätt umfangreiche Hinweise für Gottesdienste mit Kindern sowie das Heizen von Kirchenräumen.

Im Zuge der Wiederaufnahme der öffentlichen Gottesdienste nach dem „Lockdown“ im Frühjahr war das Auslegen des Gebet- und Gesangbuches „Gotteslob“ verboten worden. Hintergrund war die Annahme, dass gerade beim lauten Beten und Singen eine Verunreinigung der Bücher nicht auszuschließen sei. Die Gesangbücher können nun wieder ausgelegt werden. Folgen allerdings zwei Gottesdienste unmittelbar aufeinander, sind die verwendeten Bücher in der Zwischenzeit zu reinigen oder durch andere Exemplare zu ersetzen.

Auch für die Ministrantinnen und Ministranten gibt es jetzt wieder mehr Aufgaben, die diese im Gottesdienst übernehmen dürfen. Den Pfarrgemeinden wurde eine „Handreichung zum Ministrantendienst in der Messfeier in Zeiten der Coronapandemie“ des Fachbereichs Ministrantenpastoral und Liturgische Jugendbildung übersandt. Darin wird festgelegt, dass auch Ministranten zu jeder Zeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern untereinander und zu anderen Personen einhalten müssen, etwa beim Ankleiden in der Sakristei. Die Anzahl der zugelassenen Ministranten richtet sich dann nach der Größe des zur Verfügung stehenden Platzes.

Bei der Übernahme von Diensten, etwa beim Läuten, dem Weihrauchdienst oder dem Tragen der Gaben zum Altar, sind nach diesen Richtlinien entweder Handschuhe zu tragen, oder die Hände vorher zu desinfizieren. Da der Abstand nicht eingehalten werden kann wird in der Handreichung vom Buchdienst am Priestersitz, der Übernahme des Kollektendienstes und der Händewaschung beim Priester deutlich abgeraten. Weiterhin sind die Ministrantinnen und Ministranten vor ihrem Dienst in der Corona-Situation ausführlich in die geltenden Regeln einzuweisen.

Grundsätzlich ist in den Gottesdiensten des Bistums Eichstätt ab sofort die Kollekte wieder möglich. Allerdings darf der Kollektenkorb oder Klingelbeutel nicht weitergereicht werden, sondern muss von einem mit durch entsprechenden Mund-Nasenschutz geschützten „Kollektanten“ gereicht werden.

Das Schreiben des Eichstätter Generalvikars an die Gemeinden des Bistums erinnert auch daran, dass beim Gang zur Kommunion der Mindestabstand von 1,5 Meter immer einzuhalten ist. Handkommunion wird weiterhin empfohlen, Mundkommunion ist jedoch jetzt wieder möglich. Der Ablauf des Kommunionempfangs muss bekanntgegeben werden. Zunächst wird ausschließlich die Handkommunion gespendet, dann erst die Mundkommunion. Alternativ könnte die Spendung der Mundkommunion auch nach dem Abschluss des Gottesdienstes erfolgen. Sollte es dabei zu einer Berührung kommen, muss die liturgische Handlung für das Waschen oder Desinfizieren der Hände sofort unterbrochen werden.

Bei Gottesdiensten mit Kindern sind neben den bekannten Abstandsregeln vor allem auch Hygienevorgaben für das Berühren von Material und den Einsatz von Gesang und Musik zu beachten. Abgeraten wird von lautem Singen und dem Einsatz von Blasinstrumenten, wie etwa Flöten.

Mit umfangreichen Hinweisen informiert das Bistum Eichstätt seine Pfarrgemeinden auch zur Frage nach dem richtigen Heizen und Lüften. Ziel muss es sein, die relative Luftfeuchte zwischen 50 und 60 Prozent zu halten. Bei der Erwärmung der Raumluft wird gleichzeitig die relative Luftfeuchte reduziert. Hierdurch verkleinern sich die Aerosole, die sich dann weiter im Kirchenraum verteilen können und schlechter von Masken zurückgehalten werden können. Deshalb soll die Kirche nach dem Gottesdienst kurz, aber gründlich gelüftet werden. Hierdurch wird ein Großteil der Aerosole aus dem Kirchenraum hinaus befördert. Das Lüften sollte jedoch nur kurz erfolgen, damit die relative Raumluftfeuchte nicht unter 50 Prozent absinkt. Während des Gottesdienstes sollte nicht gelüftet werden, da dies zu starken Luftbewegungen führen würde, was zu vermeiden sei. Aus gleichem Grund sollten Heizungen, die punktuelle Warmluft in den Raum einbringen, spätestens eine halbe Stunde vor dem Gottesdienst ausgeschaltet werden. Dazu gehören etwa Umluftheizungen oder Heizstrahler. Grundsätzlich ist es besser, die Kirche zum Gottesdienst nicht zusätzlich aufzuheizen.

Die genauen Regelungen und Handreichungen stehen unter www.bistum-eichstaett.de/coronavirus zur Verfügung.

Corona-Regeln für Ministranten

Handreichung

Plakat